[FPA SWN | DEUTSCHLAND | UVAI]
Wer war Abdul Ballout – der mutmaßliche Attentäter des CSD-Anschlags in Berlin?
Berlin – Abdul Ballout (21), deutscher Staatsbürger mit libanesischen Wurzeln, wurde am 26. Juli 2026 von Polizeikräften in einer Kleingartenanlage im Berliner Bezirk Spandau erschossen. Er stand unter dringendem Tatverdacht, am Abend des 25. Juli 2026 am Rande des Christopher Street Day (CSD) im Bereich des Tiergartens mit einem Transporter in eine Menschenmenge gerast zu sein. Dabei kam eine 65-jährige Frau ums Leben, 29 weitere Personen wurden teils lebensgefährlich verletzt. Anschließend soll er mit einer Stichwaffe auf Menschen losgegangen sein.
Ballout wurde 2005 in Berlin geboren und wuchs dort auf. Er lebte zuletzt mit seiner Mutter und Schwestern in Schöneberg. Schon als Jugendlicher war er strafrechtlich in Erscheinung getreten: Im September 2019 verprügelte er einen Mitschüler auf dem Pausenhof, im Oktober 2020 war er an einem Raubüberfall beteiligt (Airpods-Diebstahl). 2022 wurde er deshalb wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt.
Ab etwa seinem 16. Lebensjahr geriet er in den Fokus der Sicherheitsbehörden und wurde der islamistischen Szene Berlins zugerechnet. Er galt als „Gefährder“. In der zweiten Hälfte 2025 soll er den Wunsch entwickelt haben, sich dem Islamischen Staat (IS) anzuschließen. Er versuchte, über die Türkei und den Libanon nach Syrien zu gelangen, wurde im Libanon festgenommen und von einem Militärgericht wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten zu drei Monaten Haft verurteilt. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland im November 2025 wurde er am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen und saß in Untersuchungshaft.
Am 12. Mai 2026 verurteilte ihn ein Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie wegen Verstößen gegen das Vereinsgesetz (Verbreitung von IS-Propaganda) zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Der Haftbefehl wurde aufgehoben; Ballout kam unter einer sogenannten Vorbewährung frei und sollte an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen. Die Generalstaatsanwaltschaft legte gegen das Strafmaß Berufung ein.
Der Fall hat eine intensive öffentliche Debatte über Justiz- und Sicherheitsversagen ausgelöst. Experten der Deradikalisierung hatten Ballout zuvor bereits als „nicht mehr erreichbar“ eingeschätzt.
Quellen (Auswahl):
