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NEWSFLASH • 07.04.2026

Schwarzfahren entkriminalisieren

Schwarzfahren entkriminalisieren

Justizreform 2026: Das Ende der Straftat „Schwarzfahren“?

Am heutigen Dienstag hat die Debatte um die Streichung des Paragrafen 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) massiv an Fahrt aufgenommen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) unterstrich in einer aktuellen Stellungnahme ihre Absicht, das Fahren ohne gültigen Fahrschein konsequent zu entkriminalisieren. „Gehören Menschen, die sich kein Ticket leisten können und schließlich in der Ersatzfreiheitsstrafe landen, wirklich ins Gefängnis?“, so die Ministerin gegenüber Medienvertretern. Ziel ist es, die chronisch überlasteten Gerichte und Justizvollzugsanstalten spürbar zu entlasten.

Der Vorstoß sieht vor, Schwarzfahren künftig nicht mehr als Straftat, sondern lediglich als Ordnungswidrigkeit einzustufen – vergleichbar mit einem Parkverstoß. Aktuell führen jährlich etwa 7.000 bis 9.000 Fälle dazu, dass Betroffene eine Haftstrafe antreten müssen, weil sie die verhängten Geldstrafen nicht begleichen können. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßte den Gesetzesentwurf (SN 11/26) als „überfällig“ und kritisierte die bisherige Praxis als unverhältnismäßig, da sie vor allem sozial schwache und obdachlose Menschen treffe.

Widerstand kommt hingegen aus Teilen der Union. Kritiker warnen davor, dass eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit das Unrechtsbewusstsein schwäche und zu massiven Einnahmeausfällen bei den Verkehrsbetrieben führen könnte. Diese erheben bereits jetzt ein erhöhtes Beförderungsentgelt von meist 60 Euro, betonen jedoch, dass die strafrechtliche Komponente eine wichtige abschreckende Wirkung habe. Die finale Lesung des Gesetzespakets im Bundestag wird für den Frühsommer erwartet.

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