Vor dem Landgericht muss sich seit dem 11.03.2026 der Angeklagte H.U. wegen versuchten Mordes verantworten.
Ihm wird, laut Anklageschrift, vorgeworfen, seine noch Ehefrau F.U. mit einem "Messer" in Tötungsabsicht verletzt zu haben.
Der Vorfall vom 06.07.2025
Vorgeschichte
F.U. trennte sich im März 2025 von ihrem Ehemann. Da dieser die Trennung nicht akzeptieren wollte, schickte ihn sein Vater zunächst in die Türkei, um für Abstand zu sorgen. Doch vor dem 06. Juli 2025 kehrte der Mann nach Deutschland zurück – im Gepäck einen Ring, mit dem er F.U. umstimmen und die Beziehung retten wollte.
Das Treffen in der Wohnung
Am 06. Juli 2025 suchte er F.U. unangemeldet auf. Er traf sie und ihre Bekannte S.D. am Parkplatz ihrer Wohnung in Augsburg. Um sie zurückzugewinnen, fiel er vor ihr auf die Knie. Da F.U. kein Aufsehen in der Öffentlichkeit erregen wollte, bat sie ihn und S.D. hinein in die Wohnung.
Dort stellte F.U. klar, dass sie die Beziehung endgültig nicht fortsetzen wolle. Auch den Ring lehnte sie ab. Obwohl sie ihn mehrfach aufforderte zu gehen, blieb er in der Wohnung. Als er kurz im Bad war, rief F.U. seinen Vater an, damit dieser auf seinen Sohn einwirkt, die Wohnung endlich zu verlassen.
Der Konflikt eskaliert
Gegen 19:20 Uhr bemerkte der Mann, dass F.U. mit seinem Vater telefonierte. Er nahm ihr das Handy weg und verbat seinem Vater, sich einzumischen. Dabei sah er auf dem Display, dass F.U. einen neuen Partner (B.) hatte, der mit einem Herz-Symbol gespeichert war.
Als F.U. seine erneute Bitte um einen Neuanfang ablehnte, zog er ein Butterflymesser aus der Tasche. Er forderte sie mit aufgeklappter Klinge auf, den Kontakt zu ihrem neuen Freund zu blockieren, und drohte, beide umzubringen. Um ihn zu beruhigen, versprach F.U., die Blockierung vorzunehmen.
Während er mit dem Messer vor ihr herumfuchtelte, rief er den neuen Partner an. In diesem Moment verließ S.D. die Wohnung. Durch die Ablenkung gelang es auch F.U., ins Freie zu flüchten.
Der Angriff auf der Straße
Der Mann holte die beiden Frauen an einer Straßenecke ein. Er hielt noch immer Fatmas Handy in der Hand; als sie es zurückforderte, warf er es zu Boden. In dem Moment, als sie sich bückte, um das Handy aufzuheben, entschloss er sich, sie zu töten, weil sie nicht zu ihm zurückkehren wollte.
Er stach mit dem Messer auf die sich bückende F.U. ein und traf sie an der linken Seite (Flanke). F.U. konnte jedoch losrennen. Es gelang ihr, ein vorbeifahrendes Ehepaar (M.) zum Anhalten zu bewegen und in deren Auto zu flüchten. Der Mann rief S.D. noch zu: „Dich möchte ich nicht töten, aber sie möchte ich töten“, und verfolgte das Auto, kam aber nicht mehr nah genug heran. Nur weil F.U. in das Fahrzeug entkommen war, konnte er nicht erneut auf sie einstechen.
Folgen
F.U. erlitt eine etwa 3,5 cm lange Stichwunde an der Seite. Sie musste einen Tag lang im Universitätsklinikum Augsburg medizinisch behandelt werden.
Vergleichsvereinbarung
Schmerzensgeld: 3.000,00 €
Bereits geleistet: 1.200,00 €
Monatliche Zahlung: 200,00 € jeweils zum 10ten eines Monats, beginnend im April und zahlt die Kosten des Vergleichs.
Streitwert: 3.000,00 €
Plädoyers:
Plädoyer StA: Die Staatsanwaltschaft beantragt, den Angeklagten zu 8 Jahren und 6 Monaten Haft zu verurteilen, die Haftfortdauer anzuordnen, das Tatmittel einzuziehen, die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Plädoyer RA 1: Der erste Verteidiger beantragt, den Angeklagten zu einer Milden Strafe mit Bewährung und etwaigen Auflagen zu verurteilen.
Plädoyer RA 2: Den Angeklagten zu beantragt, den Angeklagten zu einer Milden Strafe mit Bewährung und etwaigen Auflagen zu verurteilen.
Plädoyer NK: Die Nebenklagevertretung beantragt, ein Mildes Urteil zu fällen und die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
L.W. Angekl.: Ging erneut auf die Ehe ein und auf seine Fehler.
Urteil: 3 Jahre und 6 Monate Haft. Der Haftbefehl blieb aufrecht und in Vollzug. Haftfortdauer wurde angeordnet,
Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass das Ehepaar wechselseitig die Ehe in eine konfliktreiche Periode schob. Das Leben des Angeklagten war schon seit Kindheitstagen von Gewalt geprägt, dies überwiegend von dessen Vater. Gewalt war die Antwort für alles, statt Kommunikation. Diese gelernte Prägung begleitete den Angeklagten auch in die Beziehung mit der Geschädigten und mündete schließlich am Tattag in den gewaltsamen Ausbruch (Zustechen). Das Gericht glaubte der Geschädigten vollumfänglich. Sie hatte keine Belastungstendenzen, im Gegenteil, sie nahm den Angeklagten sogar noch in Schutz. Insbesondere die direkte Zeugin verwickelte sich in mehreren Versionen in Widersprüche und der Fehler der Polizei, eine direkte Zeugin als Übersetzerin einzusetzen, machten die Zeugin nicht gerade glaubwürdiger. So war die Ehe die ersten fünf Jahre mehr oder minder "normal" und ohne Auffälligkeiten. Aber wie in jede Beziehung, kam es auch bei den Eheleuten U. immer wieder zu "Streit" wobei der Angeklagte immer wieder "handgreiflich" wurde und seine Frau schlug. Auch die Eltern des Angeklagten mischten sich in die Ehe ein, waren mit der Partnerwahl des Angeklagten nicht einverstanden. Der Vater des Angeklagten veranlasste den Umzug in die Türkei, mit der Absicht, der Angeklagte würde sich von seiner Ehefrau (der Geschädigten) sodann distanzieren/ vergessen. Das geschah aber nicht, auch trotz langer "Funkstille", weil die Geschädigte nicht locker ließ und ihn sogar androhte, sich etwas antun zu wollen, käme er nicht zu ihr zurück. Unter diesem Eindruck reagierte offenbar der Angeklagte, aber auch als dieser mitbekam, dass sie sich anderweitig nach einem neuen Partner umsah. Letztlich trieb ihn wohl die Eifersucht zurück nach Augsburg. Besitzergreifend und Patriarchisch wie der Angeklagte zu sein schien, war er nicht damit einverstanden, dass die Geschädigte, während der Ehe, einen neuen Mann an ihre Seite wähnte. Am Tattag tauchte der Angeklagte mit Ringen auf, wollte so die Geschädigte davon überzeugen, die Ehe aufrechtzuerhalten und zu ihm zurückzukommen. Die Geschädigte verlagerte das Ganze in ihrer Wohnung wo sie dem Angeklagten klarmachte, dass der Zug abgefahren war und es für ihn keine Chance gebe, hier noch etwas zu retten. Als die Geschädigte mit dem Vater des Angeklagten telefonierte und der Angeklagte das bemerkte, riss er ihr das Smartphone aus die Hand und sagte seinem Vater, er möge sich nicht einmischen. Das nahmen die Zeugin S.D. und die Geschädigte F.U. zum Anlass, die Wohnung zu verlassen. Der Angeklagte bemerkte die plötzliche Abwesenheit der Damen und folgte diesen auf die Straße des Wohnorts. Jedoch nicht eilig oder mit hohem Tempo, denn er musste davon ausgehen, die beiden Damen wären über alle Berge von dannen. Als er die beiden Damen aber doch noch erblicken konnte, fixierte er sich auf seine Ehefrau, holte sie entsprechend ein. Als sie das Handy zurückforderte, warf dieser das Smartphone zu Boden. Die Geschädigte hob es auf, und während sie sich aufrichtete, stach der Angeklagte schließlich zu. Die Geschädigte ergriff die Flucht. Ein älteres Ehepaar, auch Zeugen, kam zufällig zum Tatort und die Geschädigte wurde ins Fahrzeug gelassen. Der Angeklagte signalisierte dem Fahrzeugführer und der Geschädigten, durch das Hände hochhalten, es sei mit keiner Gefahr von ihm zu rechnen. Aber die Geschädigte wurde ins Krankenhaus gebracht.
