401 Js 125503/25 gg. P.M wg. gefährliche Körperverletzung. (Schüttelbaby)
Sachverhalt:
Seit August 2025 hielt sich der Angeklagte P.M. häufig bei seiner Ex-Partnerin A.G. in Bissingen auf. Obwohl A.G. eine erneute Beziehung ablehnte, vertraute sie ihm die Aufsicht über ihre vier Kinder an, darunter der im Jahr 2024 geborene M.G.
Tathergang:
Am 27.08.2025 nutzte der Angeklagte die Abwesenheit der Mutter aus. Gegen 09:45 Uhr schüttelte er den knapp einjährigen M.G. massiv und gewaltsam. Ohne den Kopf des Säuglings zu stützen, verursachte er durch heftige Bewegungen (ca. 3 Schüttelbewegungen pro Sekunde) lebensgefährliche Verletzungen. Dem Angeklagten war bewusst, wie gefährlich sein Handeln war; er nahm bleibende Schäden oder den Tod des Kindes in Kauf.
Folgen:
- Medizinisch: Schwere Hirnblutungen und Netzhautblutungen.
- Notversorgung: Durch einen Anruf des Angeklagten bei der Mutter konnte das Kind im UKA Augsburg gerettet werden.
- Dauerschäden: M.G. ist heute blind und schwerstbehindert. Er verfügt über keinerlei motorische Kontrolle und kann weder sitzen noch eigenständig essen. Ob die Sehkraft vollständig zurückkehrt, ist ungewiss, auch wenn sich der Gesundheitszustand inzwischen leicht verbesserte. Das Kind benötigt mutmaßlich lebenslang permanente fremde Unterstützung und medizinische Betreuung.
Anträge bis Urteil
Plädoyer StA: 8 Jahre 3 Monate mit Haftfortdauer
Plädoyer RA’in: 3 Jahre 6 Monate
Plädoyer NK: schließt sich StA an.
L.W. Angekl.: schließt sich dem Antrag der RA an, und entschuldigt sich bei dem Sohn der Nebenklägerin und bei der Nebenklägerin direkt.
Urteil: 7 Jahre und 8 Monate ohne Bewährung sowie die Kosten des Verfahrens, seine eigenen Auslagen und die Auslagen der Nebenklage. Revision zugelassen, Haftfortdauer angeordnet!
